Häufig gestellte Fragen
Warum müssen überhaupt Krippenplätze geschaffen werden?
Wir wollen allen Eltern, die dies wünschen, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder anbieten.
Bis zum Sommer 2013 sollen laut gesetzlicher Vorgabe 35 % aller ein bis drei jährigen Kinder einen Betreuungsplatz angeboten bekommen.
Ab dem 01.08.2013 hat jedes Kind zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
Was spricht für eine Betreuung in einer Krippe?
Es gibt viele gute Gründe für die Betreuung in einer Krippe, wie z. B.:
Sie ist eine zuverlässige und zugleich flexible Betreuungsform für Kleinstkinder.
Die Kinder erleben frühzeitig soziale Kontakte in der Gruppe und ermöglichen Erfahrungen mit älteren oder jüngeren Kindern, mit unterschiedlichen Positionen und wechselnden Rollen.
Die altersgerecht gestaltete Umgebung im Innen- sowie im Außenbereich und das pädagogische Personal bieten Anregungen und Entwicklungsanreize.
Eltern lernen andere Eltern in der gleichen Situation kennen und knüpfen u. a. soziale Kontakte.
Eltern haben Ansprechpartner in Erziehungsfragen.
Die Eltern können einer Berufstätigkeit nachgehen.
Wie viele Krippenplätze gibt es derzeit?
Insgesamt können derzeit rund 110 – 115 Krippenkinder betreut werden.
1.) alle Kiga-Gruppen in altersübergreifende Gruppen umgewandelt, Jahr 2007 ff.
rund 30 – 35 Plätze
2.) Umbau Krippe „Minitos“, Tostedt, Jahr 2007
15 Plätze
3.) An-/Neubau Krippe in Otter, Jahr 2009
15 Plätze
4.) Neubau „Kinderland Tostedt“, Tostedt, Jahr 2011
30 Plätze
5.) ev.-luth. Kita Breslauer Str. 2, Tostedt, Jahr 2011
15 Plätze
6.) Waldorfkrippe, Kakenstorf 2012 => nur anteilig für Kinder aus der SG-Tostedt
5 Plätze
7.) Ev.-luth. Kiga Im Stocken 2, Tostedt, Jahr 2013
30 Plätze
Wie viele Krippenplätze werden demnächst neu geschaffen?
Es sollen vorerst weitere 45-55 Krippenplätze neu geschaffen werden:
1.) Kindertagesstätte Dieckhofstraße Tostedt
30-40 Krippenplätze
2.) Krippe in Wistedt
15 Krippenplätze
Wie viele Krippenplätze müssen geschaffen werden, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können?
100 %, das entspricht rund 500 Kindern. Alle 1 bis 3 Jährige und darüber hinaus einige unter 1 jährige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Die wesentlichen Planungsgrundlagen stellen die Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Tostedt dar. Der u. a. vom Land ab Einführung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz prognostizierte Nachfragegrad wurde mit 50 % kalkuliert. Das bedeutet für die Samtgemeinde Tostedt rund 232 Krippenplätze (Aufteilung: Gemeinde Tostedt 129 Plätze, übrige acht Gliedkommunen 103 Plätze). Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat vom Meinungsforschungsinstitut Forsa ausrechnen lassen, dass etwa 66 % aller Eltern eine aushäusige Betreuung für ihre Kinder benötigen und einfordern werden. Letztlich haben aber 100 % der ein bis dreijährigen Kinder einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Platz zzgl. der teilweise 0 bis 1 Jährigen.
2. – 3. Lebensjahr
Gesamt: 219 Kinder
Gemeine Tostedt: 120 Kinder
alle übrigen Mitgliedsgemeinden: 99 Kinder
1. – 2. Lebensjahr
Gesamt: 230 Kinder
Gemeinde Tostedt: 126 Kinder
alle übrigen Mitgliedsgemeinden: 104 Kinder
0. – 1. Lebensjahr
Gesamt: 249 Kinder
Gemeinde Tostedt: 140 Kinder
alle übrigen Mitgliedsgemeinden: 109 Kinder
Durchschnitt
Gesamt: 233 Kinder
Gemeinde Tostedt: 129 Kinder
alle übrigen Mitgliedsgemeinden: 104 Kinder
Welche Gründe sprechen für den Kita-Standort in der Dieckhofstraße?
Wenn zügig gebaut werden kann, stehen schon bald neue, dringend benötigte Betreuungsplätze zur Verfügung.
Vorteile im Überblick:
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Warum müssen weitere Kindergartenplätze am Standort in der Dieckhofstraße geschaffen werden?
Weitere Kindergartenplätze werden im Zentralort Tostedt benötigt, damit Engpässe und Notgruppen beseitigt werden können und den Eltern ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot gemacht werden kann.
- Krippe, Kiga, Grundschule, Hort, Juz, Turnhalle an einem Standort.
- Die Verweil-/Aufenthaltsdauer von den Kleinstkindern in Krippengruppen beträgt maximal zwei Jahre (1-3 Jahre). Die Betreuung in den Kindergartengruppen (3-6 Jahre) beträgt drei Jahre und ist somit länger. Steht kein Folgeplatz für das aus dem Krippenalter herauswachsende Kind zur Verfügung, so kann es in der Regel solange in der Krippengruppe verbleiben, bis ein Kindergartenplatz frei wird. Dadurch entsteht wiederum ein „Rückstau“ bei der Vergabe der Krippenplätze.
- Berücksichtigung des nachwachsenden Jahrgangs der Kinder (rund 230 Kinder = einklagbarer Rechtsanspruch).
- Nachmittagsplatzanfragen gehen stark zurück. Daher wurden 40 Nachmittagsplätze in 2012 aufgelöst. Damit beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen können, um das Familieneinkommen zu sichern bzw. ggfs. zu steigern, müssen verlässliche Vormittags- oder gar Ganztagsbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.
- Die Notgruppen mit 28 Plätzen sollen aufgelöst werden.
- In der Krippe Dieckhofstraße entstehen u. a. bis zu 60 KiGa-Plätze in zwei Gruppen a 25 Kinder und einer Kleingruppe a 10 Kinder. Die beiden KiGa-Gruppen werden altersübergreifend eingerichtet. Die Umwandlung hat zur Folge, dass sich bei 5 Kindern unter drei die Gruppenstärke auf max. 20 Kinder reduziert, sodass es sich nur noch um 40 KiGa-Plätze (zzgl. der 10 Notplätze) handelt.
- Kleinstkinder in altersübergreifenden Kiga-Gruppen nehmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bzw. aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes zwei Plätze ein (Doppelbelegung).
- Aktuell sind 13 Kinder auf den Wartelisten für einen Ganztagsplatz, die nicht bedient werden können.
- Aus pädagogischer Sicht ist es nicht empfehlenswert ausschließlich Krippenplätze an einem Standort anzubieten. Der nahtlose Übergang von der Krippen- in die Kindergartengruppe im selben Gebäude von bereits dem Kind bekannten Personal erleichtert den Kindern die Eingewöhnung in dem Kindergartenalltag und bedeutet für die Eltern gleichzeitig, dass sie beruhigt und durchgängig der Berufstätigkeit nachgehen können. Das Erzieherpersonal der beiden Gruppen kann sich ohne Terminabsprachen untereinander über das Kind austauschen und beraten. Denn systematisches Beobachten, Dokumentieren, und Auswerten gehört zum pädagogischen Alltag einer Kindertragesstätte.
- Wenn eine Kommune familienfreundlich sein und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern möchte, reicht es heutzutage nicht mehr aus, auf die Nachmittagsplätze zu verweisen, weil diese den Anforderungen der Familien nicht genügen.
Warum werden nicht in Handeloh, Welle, Todtglüsingen, Heidenau oder Wistedt Krippen gebaut?
Der Bedarf an Krippenplätzen ist in Tostedt nachweislich am Größten.
Der im Vergleich zu der Gemeinde Tostedt eher geringfügig stehende Bedarf in den Gliedkommunen wird größtenteils durch die altersübergreifenden Kindergartengruppen abgedeckt. Reine Krippengruppen mit 15 Plätzen würden z. B. in Heidenau, Handeloh, Welle, etc. bei weitem nicht voll belegt werden können. Leerstand in der Krippengruppe sowie in den altersübergreifenden Kindergartengruppen wären die Folge. Grundsätzlich wird eine wohnortnahe Kinderbetreuung angestrebt. Allerdings sind zunächst die Bedarfe in den Orten zu befriedigen, wo die Nachfrage am Größten ist.
Nicht nur aufgrund der Geburtenzahlen, sondern auch anhand der Nachfragen und vorliegenden Anmeldungen ist eindeutig festzuhalten, dass in Tostedt der Nachfrageschwerpunkt liegt. Sollte sich ein entsprechend großer Bedarf in einer Mitgliedsgemeinde ergeben, der nicht über altersübergreifende Gruppen langfristig gedeckt werden kann, wird selbstverständlich reagiert und den Bau einer Krippengruppe in die Beratung geben, wie z. B. bereits in Otter geschehen.
Anmerkungen zu den Standorten:
- Todtglüsingen: Dieser Standort wurde bereits im Jahre 2006 für einen Krippenplatzausbau geprüft. Allerdings sind die Kapazitätsgrenzen (das Gebäude, das Grundstück, der Außenspielplatz, die Parkplätze und das Personal) absolut erreicht. Grundstücksverhandlungen mit Nachbareigentümern sind leider negativ ausgefallen, sodass eine Erweiterung des Gebäudes auch aus diesem Grund nicht möglich ist.
- Heidenau: Auch hier wird auf die Geburten- und Nachfragedaten verwiesen. Während in Heidenau durchschnittlich 21 Kinder geboren werden, sind es in Tostedt rund 129 Geburten. Die Nachfrage mit gerade einmal fünf Krippenanmeldungen aus der Gemeinde Heidenau ist sehr gering im Verhältnis zu Tostedt. 7 Krippenkinder werden derzeit in den altersübergreifenden Kindergartengruppen in Heidenau betreut.
- Dohren/Wistedt: Die Geburtenzahlen sind im Vergleich zu Tostedt gering. Während Wistedt (inkl. Einzugsgebiet Dohren u. Königsmoor) gerade einmal durchschnittlich 36 Geburten aufweisen kann, schlägt Tostedt mit rund 129 Geburten ins Gewicht. Der Wistedter Kindergarten ist wegen der Ortsnähe zu Tostedt und Geburtenzahl eine mögliche nächste Option für einen weiteren Krippengruppenstandort. Doch zunächst ist der Bedarf am Hauptnachfrageort Tostedt (größtenteils) zu decken. Zumal die Eltern der Gliedkommunen (insbesondere die Wistedter und die Dohrener Eltern aufgrund der sehr geringen Entfernung zu Tostedt) fast ausnahmslos bereit sind, ihr Kind nach Tostedt in eine Einrichtung zu transportieren (wie auch die Grundschulkinder).
- Handeloh/Welle: In Handeloh wurde in 2009/2010 u. a. das Dachgeschoss ausgebaut, ein Mittagessenraum eingerichtet und neues Mobiliar angeschafft für insgesamt rund 32.000 €, damit die verhältnismäßig vielen Kleinstkinder (ca. 4 bis 10 Kinder) in den altersübergreifenden Kindergartengruppen ausreichend Platz im Erdgeschoss zum Schlafen, Mittagessen und Rückzug haben, aber gleichzeitig auch die gesetzlichen Vorgaben, wie z. B. Mitarbeiterraum, Leitungsbüro eingehalten werden. Die Nachfrage für eine reine Krippengruppe war und ist in Handeloh bislang immer zu gering, um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen zu füllen. Darüber hinaus würde das zu Leerständen in den vorhandenen Kindergartengruppen führen. So füllen die Kleinstkinder die altersübergreifenden Kindergartengruppen (=Doppelbelegung der Plätze) auf. Für eine Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine reine Krippengruppe ist der Bedarf an Kindergartenplätzen zu groß und der Bedarf an Krippenplätzen zu gering. Um unter anderem Leerstand zu vermeiden, haben sich Einrichtungsteam, Eltern und Verwaltung bewusst dafür ausgesprochen, das Kindergartenkonzept so auszurichten, dass Kleinstkinder mit Kindergartenkindern zusammen zu betreut werden (familienstrukturähnlich – Geschwisterkinder). Im August 2012 wurde die Einrichtung von 75 auf 50 Plätze verkleinert. Eine Gruppe mit 25 Plätzen wurde mangels Nachfrage komplett aufgelöst. Aktuell sind von den nur noch 50 Plätzen lediglich 43 Plätze belegt.
Warum wird die Kita nicht im Bereich „Düvelshöpen“ gebaut?
Gegen diese Alternative sprechen mehrere Gründe:
- Es handelt sich um eine Vorbehaltsfläche für die Schulerweiterung.
- Die heute schon prekäre Verkehrssituation vor dem Gymnasium würde sich massiv verschärfen, viele Gymnasiasten fahren jetzt schon mit dem Auto vor. Es ist massiven Einsprüchen der Anlieger zu rechnen.
- Das Schulgelände grenzt an ein reines Wohngebiet mit Einzel- und Mehrfamilienhäusern
- Das pädagogische Konzept: „Grundschule und Kita unter einem Dach“ kann dort nicht umgesetzt werden.
- Ein Mehrgenerationenkonzept kann dort nicht umgesetzt werden. Der Bau eines Seniorenheims ist an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig
Ist es billiger, wenn an bestehenden Kindergärten eine Krippe angebaut wird?
Meistens: Nein. Diese Erfahrung teilen wir mit vielen Häuslebauern. Die Kosten für den Ausbau „Im Stocken“ liegen sogar um 5.560 € je Platz höher als im Neubau an der Dieckhofstraße.
Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Schaffung von Krippenplätzen als Anbauten von bestehenden Gebäuden günstiger werden als Neubauten. Die jeweiligen Baukosten sind abhängig von der aktuellen Bausituation, den festgelegten Anforderungsprofilen, ausgewählten Standorten und den Ausschreibungsergebnissen. Insbesondere bei Anbauten sind die vorhandenen Gegebenheiten zwingend zu berücksichtigen, so dass - wie am aktuellen Beispiel gezeigt - Anbauten teurer werden können als Neubauten.
Im Stocken werden 30 Plätze für 1 Mio € gebaut, das entspricht rund 33.340 € pro Platz.
In der Dieckhofstraße werden 90 Plätze für 2,5 Mio € gebaut, das entspricht rund 27.778 € pro Platz. Differenz: 5.560 €
Wird der Weg „Im Stegen“ zerstört?
NEIN! Der Weg „Im Stegen“ bleibt erhalten.
Die Eltern aus dem Bereich Todtglüsinger-, Breslauer- oder Königsberger Straße, etc. können die im Zentrum gelegene Kita über den Platz „Am Sande“ schnell fußläufig erreichen, wenn mal nicht zwei oder überhaupt ein Auto je Haushalt zur Verfügung steht. Auch für die Dohrener Eltern liegt die Kita aufgrund des kurzen Fahrweges über den Weg am Friedhof und Himmelsweg durchaus sehr verkehrsgünstig.
Wird der Weg „Im Stegen“ zu einer Straße ausgebaut?
Nein, der historische Weg „Im Stegen“ behält seinen Charakter und wird nicht zu einer Straße vom Platz „Am Sande“ zur „Dieckhofstraße“ ausgebaut.
Es wird befürchtet, dass die Verkehrsbelastung in der Dieckhofstraße steigt
Die neue Kita an der Dieckhofstraße kann über verschiedene Wege erreicht werden, der Verkehr wird sich verteilen:
- Fußläufig vom Sande über den Stegen, fußläufig vom öffentlichen Parkplatz am Gemeindehaus
- Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Platz am Sande, weiter über den „Stegen“
- Per PKW über den Himmelsweg zum öffentlichen Parkplatz am Gemeindehaus oder weitere 100 Meter über die Dieckhofstraße zum neuen Halteplatz an der Kita.
- Aus Dohren ist die ruhigste Anfahrt über den Weg am Friedhof in den Himmelsweg oder kurz in die Dieckhofstraße.
- Eine Durchfahrt durch die gesamte Dieckhofstraße ist in den wenigsten Fällen sinnvoll und zu erwarten
- Die neue Kita hat Bringzeiten zwischen 6 und 8 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 14 und 19 Uhr
Ist die Feuerwehrzufahrt berücksichtigt worden?
Selbstverständlich! Die Bauleitplanung wäre nicht genehmigungsfähig ohne diese Unterlagen.
Zerstört die Kindertagesstätte das historische Dieckhofgelände?
Nicht nur durch den roten Klinkerstein fügt sich das Gebäude hervorragend in die Umgebung ein. Auch die Denkmalschutzbehörde des Landkreises hat keine Einwände bei dem Kita-Gebäude.
Das geplante Gebäude ist mittlerweile um einige Meter kürzer ausgefallen, als in der ursprünglichen Planung vorgesehen. Die Fassade in Form und Farbe fügt sich an die vorhandene Bebauung ein. Die neuen fotorealistischen Darstellungen auf der Website der Samtgemeinde machen dies sehr deutlich und wirken den Befürchtungen entgegen, hier solle ein „unförmiger Klotz“ in die Landschaft gebaut werden. Die Website der Samtgemeinde - www. tostedt.de - stellt Fakten, Zeichnungen, Grundrisse und viele weitere Informationen über das Bauvorhaben bereit – sie wird außerdem ständig aktualisiert und auf dem neuesten Stand gehalten.
Wie viele Plätze werden in der Kindertagesstätte Dieckhof geschaffen?
30 – 40 Krippenplätze sowie 40 – 60 Kindergartenplätze (je nach Altersstruktur / Belegung).
Krippengruppen – Kinder im Alter unter drei Jahren:
Es werden zwei Gruppen mit je bis zu 15 Plätzen geschaffen.
Sind mehr als sieben Kinder unter zwei Jahren, wird die Gruppenstärke von 15 Kindern auf 12 Kinder reduziert.
=> zwei Gruppen mit insgesamt bis 30 Krippenplätzen
Altersübergreifende Kindergartengruppen – Kinder im Alter ab zwei Jahren:
Es werden zwei altersübergreifende Kindergartengruppen mit je
bis zu 25 Plätzen geschaffen. In diesen beiden Gruppen können
je 5 Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden, sodass auch
hier bis zu 10 Krippenkinder einen Betreuungsplatz erhalten können.
=> zwei Gruppen mit insgesamt 40 Kindergarten- und
10 Krippenplätzen
Kindergartenkleingruppe – Kinder im Alter ab drei Jahren:
Weiterhin soll im Bedarfsfall eine Kleingruppe mit bis zu 10 Kindergartenplätzen eröffnet werden.
=> eine Gruppe mit insgesamt 10 Kindergartenplätzen
Wie viel kostet ein Krippen- / Kindergartenplatz?
Die Samtgemeinde Tostedt erhebt im Gegensatz zu anderen Kommunen keinen prozentualen Aufschlag für die Krippenbetreuung, sodass die normalen Kindergartengebührensätze gelten.
Die Gebühren für einen Betreuungsplatz sind gestaffelt nach:
1.) dem Familieneinkommen,
2.) der im Haushalt lebenden Kinderzahl sowie
3.) der gebuchten Betreuungsstundenzahl.
Dementsprechend sind die Gebühren für jede Familie individuell unterschiedlich.
Die Samtgemeinde Tostedt erhebt im Gegensatz zu anderen Kommunen keinen prozentualen Aufschlag für die Krippenbetreuung, obwohl der Betreuungsaufwand bzw. der Personal – Kindschlüssel ein höherer ist, als z. B. bei der Kindergartenbetreuung.
Die Betreuungsgebühren können auf Antrag der Eltern ganz oder teilweise vom Landkreis Harburg übernommen werden, wenn die Belastung der Familie „finanziell nicht zumutbar“ ist. Es gibt dabei keine allgemeinen Einkommensgrenzen oder Staffelungen. Jeder Antrag ist individuell zu sehen. Es werden alle Einnahmen und Ausgaben der Familie gegenübergestellt und konkret im Einzelfall geprüft, ob ein Zuschuss gewährt wird oder nicht. Auskünfte erteilt das Frau Ernst (Landkreis Harburg), Tel.-Nr: 0 41 71 / 693 – 508 oder Frau Ueberall (Familienservicebüro), Tel.-Nr: 0 41 82 / 298 – 129.
Das Mittagessen kostet derzeit 35 € im Monat. Auch hier können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und einen Maximalzuschuss in Höhe von 14 € im Monat erhalten.
Wann beginnt die Anmeldefrist, wann endet sie?
Man kann sich fortlaufend anmelden (ab Geburt des Kindes).
Es bestehen dafür keine Fristen. Generell ist eine frühzeitige Anmeldung jedoch ratsam, damit die Kommune den Platzbedarf konkreter einschätzen kann.
Nach welchen Regeln werden die Betreuungsplätze vergeben?
Um eine faire Zuteilung der Plätze zu gewährleisten, wurde ein Punktesystem zur Vergabe der Plätze eingeführt.
Die Vergabe von Kindergartenplätzen in den kommunalen Kindergärten erfolgte bis Ende der 90er Jahren nach dem Anmeldedatum (sog. Windhundverfahren). Dies führte zu beträchtlichen Ungerechtigkeiten, u. a. weil „Spätentscheider“ oder „Zuzügler“ kaum eine Chance auf einen Betreuungsplatz hatten. Seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz, hat man bei der Entscheidung darüber, ob ein Kind aufgenommen wird, die besondere soziale Situation des Kindes und seiner Eltern berücksichtigen.
Um den Gesetzeswortlaut zu erfüllen sowie mehr Gerechtigkeit und Transparenz zu schaffen, war es erforderlich das Aufnahmeverfahren für die Kindertagesstätten komplett zu verändern.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat Ausführungen zur Auslegung des Begriffes „besondere soziale Situation“ beschlossen. Ferner hat der Landkreis Harburg einheitliche Empfehlungen abgegeben, wie der Begriff zu verstehen ist. Der Rat der Samtgemeinde Tostedt hat daraufhin den Beschluss gefasst, gemäß den Vorgaben des OVG Lüneburg und der kreiseinheitlichen Empfehlungen zu verfahren. Aus diesem Gründen erfolgt die Aufnahme nun nach einem Punktesystem, welches die soziale Situation entsprechend berücksichtigt. Punkte gibt es dabei z. B. für die Berufstätigkeit beider Elternteile. Des Weiteren spielt das Alter des Kindes eine Rolle, ob Geschwisterkinder vorhanden sind, ob diese ebenfalls zeitgleich betreut werden, ob es sich um ein Einzelkind handelt, ob der/die Sorgeberechtigte/r alleinerziehend ist oder alleinerziehend und berufstätig, ob das Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist, etc.. Viele Faktoren kommen hierbei zusammen und sind zu berücksichtigen.
Was passiert mit den Familien, die keinen Platz bekommen?
Eine Alternative zur Krippenbetreuung sind derzeit die Tagespflegepersonen, die ebenfalls Krippenplätze bereit halten.
Eine Alternative zur Krippenbetreuung sind derzeit die Tagespflegepersonen, die ebenfalls Krippenplätze bereit halten. Es gibt rund 60 Krippenplätze bei Tagespflegepersonen im Samtgemeindegebiet. Den Kindertagespflegepersonen wird für ihre Leistungen, entsprechend der Anzahl der Betreuungsstunden pro Monat, vom Landkreis Harburg eine laufende Geldleistung gezahlt (Finanzierung der Kindertagespflege). Die Eltern haben einen Kostenbeitrag an den Landkreis Harburg zu zahlen, der nach dem Familieneinkommen gestaffelt ist und zwischen 12 € und 504 € / Monat liegt. Hierüber sollten sich die Interessenten im Vorwegen konkret beim Landkreis Harburg informieren.
Wird die neue Kita in der Dieckhofstraße u. a. auch auf den Schwerpunkt „Sprachförderung“ setzen wie z. B. die Kita „Kinderland Tostedt“?
Ja! Die Sprachförderung ist einer der wichtigsten Aufgaben vom Erzieherpersonal und spielt nicht nur in der Kita in der Dieckhofstraße eine große Rolle!
Eine Sprache zu lernen, ist für Kinder eine der größten Herausforderungen – und eine ihrer wichtigsten. Denn Sprache ist das Basiswerkzeug für den Umgang mit anderen Menschen. Sprache eröffnet die Möglichkeit, sich auszudrücken. Diesen für das weitere Leben so elementar notwendigen Lernprozess auszubauen, ist die wesentliche Aufgabe von ErzieherInnen. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bedürfen dabei in besonderer Weise der Unterstützung, damit sie später nicht vor Sprachbarrieren stehen. Denn wer die Familiensprache und die deutsche Sprache gleichzeitig lernen muss, der hat schon früh ein großes Pensum zu bewältigen. Derzeit werden rund 144 Kinder mit Migrationshintergrund in den Kitas betreut. 2006 hat die Samtgemeinde Tostedt als Vorreiter im Kreisgebiet die damals neu aufgelegte Sprachförderrichtlinie mit dem Landkreis Harburg umgesetzt. Seitdem erhalten die Kitas mit besonderem Förderbedarf durch zwei pädagogische Fachkräfte gezielten Sprachförderunterricht. Darüber hinaus hat die Samtgemeinde Tostedt in 2007 zusammen mit der Landesschulbehörde ein einmaliges Modelprojekt bzgl. Sprachförderung in Kitas organisiert und durchgeführt, wo alle Kitas im Samtgemeindegebiet einbezogen wurden.
Seit 2011 (bis mind. 2014) ist eine Sprachförderkraft (30 Std. in der Woche) im Kinderland Tostedt, auf Grund des hohen Anteils von Kindern mit Migrationshintergrund eingesetzt. Die Kosten werden vom Land und der Samtgemeinde getragen.
Wenn doch einige Bürger und Bürgerinnen gegen die Kita in der Dieckhofstraße sind, warum wird die Kindertagesstätte nicht woanders gebaut?
Eine neue Planung würde viel Zeit und Geld erfordern und deshalb keine schnelle Lösung für die Probleme der jungen Familien bringen.
Eine neue Planung würde viel Zeit und Geld erfordern und deshalb keine schnelle Lösung für die Probleme der jungen Familien bringen.
Der Krippenplatzausbau wird seit rund fünf Jahren in den politischen Gremien der Samtgemeinde Tostedt beraten. Es wurden Bedarfsabfragen gestartet, mehrfach Standortanalysen erstellt / diskutiert und sämtliche Prüfaufträge umfangreich bearbeitet. Der Kindertagesstättenbau in der Dieckhofstraße wurde ebenfalls über Monate hinweg politisch beraten. Am 11.09.2012 hat dann der Rat der Samtgemeinde Tostedt in der öffentlichen Sitzung beschlossen, die Kita in der Dieckhofstraße zu bauen. Der Bauantrag wurde kurz darauf gestellt und befindet sich derzeit in der Genehmigungsphase. Wenn nicht jetzt an dem Standort wie geplant gebaut wird und die politischen Beratungen über andere Standorte erneut entfachen und von vorne beginnen und womöglich noch Grundstücksankäufe getätigt werden müssen, dann gehen 30 Eltern der langen Warteliste leer aus und es kann ihnen kein Platz angeboten werden. Für die meisten Familien bricht dann eine Welt zusammen. Nicht ohne Grund! Wer zum Beispiel ein Haus abzubezahlen hat oder in einem festen Berufsverhältnis steht und nicht arbeitslos werden möchte, braucht nun mal eine verlässliche Kinderbetreuung. Aber auch wenn man jahrelang studiert hat und es finanziell vielleicht möglich wäre, dass ein Elternteil länger zu Hause bei dem Kind bleibt, können es sich dennoch viele nicht leisten drei Jahre oder länger Elternzeit einzureichen und solange aus dem Beruf heraus zu sein.
Bleiben die Bäume auf dem Dieckhofgelände erhalten?
Der alte Baumbestand soll grundsätzlich erhalten werden. Auf die gärtnerische Gestaltung wird besonderer Wert gelegt. Hecken und Büsche werden neu gepflanzt.
Ist das Areal groß genug für alle Beteiligten (Krippen-, Kindergarten-, Grundschulkinder, Jugendlichen, Turnhallennutzer)? Bleibt der Pausenhof erhalten?
Ja, denn das Grundstück ist mit den rund 8.200 m² groß genug für alle Kinder und Jugendlichen.
(Krippen-/Kiga-Kinder: bis zu 90 Kinder, Grundschulkinder: ca. 80 Kinder, Jugendliche: ca. 30 Heranwachsende)!
Das Grundstück in der Dieckhofstraße umfasst rund 8.200 m². Die Kindertagesstätte nimmt hiervon rund 2.100 m² ein. Das Pausenhofgelände der Grundschule umfasst dann immer noch rund 2.300 m², wo die rund 80 Grundschulkinder die zwei großen Pausen spielend, tobend und sich vergnügend verbringen können.
Kann der Unterricht der Grundschulkinder ohne Störung von den benachbarten Kindergartenkindern geführt werden?
Ja, denn durch die Großzügigkeit des Areals, die Anordnung der Gebäude, etc. werden die Grundschul- und Kindergartenkinder (Geschwister) eher gegenseitig von sich profitieren, als sich zu stören.
Die Außenspielfläche der Kindertagesstätte ist durch das Gebäude von der Grundschule getrennt. Genauso ist es auch in Heidenau, Otter, Todtglüsingen, in der Poststraße in Tostedt oder in Wistedt. Auch diese Kindergarten- und Grundschulen sind Nachbarn und stören sich gegenseitig nicht im Geringsten. Ganz im Gegenteil, denn die wechselseitigen Hospitationen bereichern den Kindergarten- und Grundschulalltag.
Darüber hinaus kann die benachbarte Turnhalle von den Kita-Kindern mit genutzt werden.
Seitens der Verwaltung und der Politik wurde vielfach der Neubau an der Dieckhofstraße befürwortet, weil dort ein Übergang von Kita zur Schule einfacher sei. Bleibt der Schulstandort der GS Dieckhofstraße bestehen?
Im Zuge der Planungen für die neu gebaute Grundschule in der Poststraße sind im Schulausschuss mehrere Zukunftsszenarien diskutiert worden. Abhängig von den Prognosen, ob wir künftig mehr oder weniger Schüler haben werden, sind verschiedene Szenarien erörtert worden. Eine davon sah in der Tat die Schließung des Standortes Dieckhofstraße für den Fall vor, dass die Schülerzahlen dramatisch sinken würden und sämtliche Kinder auch aus pädagogischen und organisatorischen Gründen einen Platz in der Poststraße finden könnten. Verlässliche Prognosen und Zahlen liegen hierfür allerdings nicht vor. Endgültige Beschlüsse sind nicht gefasst worden. Im Gegenteil: Erklärtes Ziel der Politik ist es, gerade den Zuzug junger Familien nach Tostedt zu fördern und damit rückläufigen Schülerzahlen entgegen zu wirken. Es gibt die Ausweisung neuer Wohngebiete, derzeit sind ca. 120 Wohneinheiten im Bau oder gerade bezogen worden, ein sehr gutes und vielfältiges Schulangebot und ein anspruchsvolles Kita-Ausbauprogramm, das über die Minimalanforderungen des Landes hinausgeht und sich an den tatsächlichen Geburtenzahlen und der großen Nachfrage nach verlässlicher Ganztagsbetreuung orientiert.
Was halten Sie von dem Vorschlag der Initiatoren des Bürgerbegehrens, das Jugendzentrum in eine Kita umzuwandeln, um so die Freifläche an der GS nicht zu verlieren. Und das Jugendzentrum in Düvelshöpen an den Schulen neu zu bauen?
Die Vorteile für den Kita Neubau überwiegen wegen des besseren Raumangebotes.
Zur Beurteilung dieser Vorschläge sollte man sich die Grundrisse des Bauvorhabens und der vorgeschlagenen Alternativen ansehen. Die Vorteile für den Kita Neubau überwiegen wegen des besseren Raumangebotes, der Raumaufteilung, Küche, Schlafräume usw. Dem JUZ liegt ein ganz anderes Raumkonzept zu Grunde. Hier gibt es einen großen Veranstaltungsraum, ein Café und kleinere Funktionsräume nebst Teeküche. Ohne Frage muss die Attraktivität und das Angebot im JUZ weiter verbessert werden. Hierzu sind Gespräche von der Verwaltung geführt worden, die fortgeführt werden.
Ist es richtig, dass das Freibad aus finanziellen Gründen geschlossen werden muss, wenn das Geld für den Kita Bau gebraucht wird?
Nein. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Der Bau der neuen Kita in der Dieckhofstraße ist solide finanziert.
In der Begründung des Bürgerbegehrens ist von einer nicht notwendigen Verschuldung die Rede, die durch den Bau der Kita Dieckhofstraße entstehen würde. Stimmt das?
Von nicht notwendiger Verschuldung oder Überschuldung kann nicht die Rede sein. Wie jeder weiß, fließen die Investitionen in Neubauten oder erhalten vorhandene Bauwerke.
Der Samtgemeinderat hat ein ganzes Paket von Maßnahmen mit einem Investitionsrahmen in Höhe von 6,43 Mio € zur Verbesserung des Angebotes von Krippen- und Kindergartenplätzen sowie des Schulausbaus beschlossen. Die bereits zugesagten Zuschüsse für diese Baumaßnahmen belaufen sich auf 1,1 Mio €, sodass eine Kreditaufnahme von etwa 5,3 Mio € auf langfristiger Basis nach Baufortschritt erforderlich sein wird. Die Mehrheit der Samtgemeinderatsmitglieder (Ausnahme Grüne / Bündnis90) ist der Ansicht, dass jeder Cent dieser Investitionen für die Zukunft der Familien in der Samtgemeinde gut angelegt ist. Es ist das erklärte Ziel, gerade für junge Familien, die sich in der Samtgemeinde niederlassen möchten, attraktive Voraussetzungen zu schaffen. Letztendlich geht es auch um junge Steuerzahler, die wir gerne in Tostedt begrüßen möchten.
Folgende Maßnahmen wurden im Einzelnen beschlossen:
Anbau Krippe Im Stocken 1 Mio € (Zuschüsse 255.000 €), Umbau Krippe Triftstraße (Minitos) 1,391 Mio € (Zuschuss: 60.000 €), Neubau KiTa Dieckhofstr. 2,53 Mio € (Zuschüsse: 330.000 €), GS Poststraße II. Bauabschnitt 2,9 Mio € (Zuschuss: 450.000 €).
Bemerkenswert ist, dass der Umbau im Stocken, mit 1 Mio € für 30 Plätze je Platz teurer wird als der Neubau von 90 Plätzen für 2,5 Mio €. Die Differenz je Platz beträgt 5.560 €/Platz zu Gunsten der Kita Dieckhofstraße.
Die Verwaltung ist gehalten, diese Aufträge zügig abzuarbeiten, damit die beschlossenen Verbesserungen schnell verfügbar werden, muss dabei den gesetzlichen Regeln wie beispielweise Baugenehmigungen und Ausschreibungen folgen, was für Außenstehende zugegeben manchmal nicht transparent ist und nur als Verzögerung wahrgenommen wird. Außerdem muss die Verwaltung einen Plan entwickeln, wie die Baumaßnahmen vorgenommen werden und gleichzeitig der Kita-betrieb weiter laufen kann.
Alle Welt spricht von den klammen Kassen der Kommunen. Warum ist das in Tostedt anders?
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und der Niedersächsischen Gemeinde-, Haushalts- und Kassenverordnung ist es der Gemeinde gesetzlich auferlegt, dass sie Kreditaufnahmen nur tätigen darf, wenn die dauerhafte Aufbringung der Tilgung und letztendlich auch der Zinsen sichergestellt ist. Diese gesetzliche Vorgabe erfüllt die Samtgemeinde Tostedt für die gesamten Finanzplanungsjahre (bis 2017) vollumfänglich.
Die Samtgemeinde Tostedt hat zwischen 2004 und 2010 keine Kredite aufgenommen, sondern konsequent Verbindlichkeiten abgebaut.
Im Vergleich mit anderen Kommunen in Niedersachsen hat die Samtgemeinde Tostedt seit vielen Jahren keine Kassenkredite nötig, um den laufenden Haushalt auszugleichen, also zum Beispiel Gehälter zu bezahlen.
Bei der Kreditaufnahme handelt es sich um Investitionskredite. Die Kredite laufen über rund 30 Jahre, während die Gebäude eine wesentlich längere Nutzungsdauer haben.
Wie steht Tostedt finanziell zu anderen vergleichbaren Kommunen dar? Und im Durchschnitt des Landkreises Harburg?
Gemäß dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Statistik ergeben sich folgende Schulden gemäß der Ist-Zahlen zum 31.12.2011 für die aufgelisteten Kommunen im Landkreis Harburg (ohne Mitgliedsgemeinden):
Andere Samtgemeinden gleicher Größenordnung in Niedersachsen haben folgende Schulden zum 31.12.2011:
Mehrere Neubauvorhaben sind in den nächsten Jahren geplant, die viel Geld kosten werden. Weshalb ist es sinnvoll bzw. unumgänglich, diese Projekte in die Tat umzusetzen?
Zum Teil sind es gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen (z.B. Krippenversorgung), zum Teil muss der Brand- und Zivilschutz weiterhin gewährleistet sein (z.B. Erneuerung Feuerwehrhäuser) und ansonsten ist vieles auch sinnvoll umzusetzen, um Tostedt weiterzuentwickeln (siehe nächste Frage). Man darf nicht vergessen, dass nach einigen Jahrzehnten manche Gebäude, die noch erforderlich sind, einfach auch einmal saniert werden müssen. Das ist im öffentlichen Bereich genauso wie im privaten Bereich. Niemand möchte, dass seine Kinder in alten Schulen unterrichtet werden, auf zerstörten Straßen fahren oder auf geschlossen Einrichtungen blicken, da beispielsweise der Brandschutz im Gebäude nicht mehr gewährleistet werden konnte.
In welcher Weise wird sich die Samtgemeinde Tostedt in den nächsten Jahren weiterentwickeln?
Die Samtgemeinde Tostedt soll nicht zu einer aussterbenden Randgemeinde werden. Vielmehr soll sie attraktiv bleiben. Hierzu gehören ausdrücklich die Familienfreundlichkeit, also das Vorhalten ausreichender und guter Kinderbetreuung sowie alle Schulformen am Zentralort. Auch auf eine gute Verkehrsanbindung und ein optimaler Personennahverkehr im erweiterten Großraum Hamburg wird Wert gelegt. Nicht zu vergessen ist eine gute Versorgung der Samtgemeinde mit Gewerbebetrieben, also den Erhalt und die Neuansiedlung von Geschäften und Handwerksbetrieben, aber auch den Erhalt wichtiger Behörden und Dienstleister vor Ort, wie z.B. die Polizei und das Amtsgericht. Geschäfte und Dienstleister stellen im Übrigen auch immer Arbeitgeber dar. Auch das Vorhalten eines umfassenden Freizeitangebotes ist ein wichtiger Aspekt (Erhalt des Freibades). All dies erfordert wohl überlegte, weitsichtige Planungen Entscheidungen von Rat und Verwaltung, um letztlich Tostedt weiter zu einer Samtgemeinde mit hoher Lebensqualität zu entwickeln. Dieses nutzt unserer gesamten Gesellschaft.
Was sagen Sie zu der Forderung, bei den Neubauvorhaben Geld einzusparen?
Viele Einsparungen gehen meistens zulasten der Qualität, außerdem müssen gewisse gesetzliche Vorgaben und Standards (z.B. Energievorschriften oder Mindestgrößen) eingehalten werden. Erfahrungen zeigen, dass Sparen an der falschen Stelle oft zu erheblichen Folgekosten führen kann. Das weiß aber auch ein privater Hausbauer. Bei allen Neubauvorhaben wird aber generell schon bei den ersten Planungen auf eine kostengünstige, aber hochwertige Lösung geachtet. Am Ende entscheiden dann die gewählten Vertreter in den Räten nach eingehenden Beratungen und Abwägungen.
Wenn man die Wohn- und Lebensqualität als wichtigen Wettbewerbsfaktor für Tostedt steigern will, um mehr Menschen zum Zuzug zu ermuntern, gibt es dann Alternativen zur Realisierung der geplanten Zukunftsprojekte?
Nein, ansonsten muss man bei der angestrebten hohen Wohn- und Lebensqualität Abstriche machen.
In welchem Maße wird die örtliche Wirtschaft von den Bauvorhaben profitieren?
Mehr Einwohner bedeuten auch einen erweiterten Kundenkreis. Auch für die örtliche Wirtschaft sind eine gute Infrastruktur, eine gute Verkehrsanbindung und eine Vernetzung der Ortschaften untereinander mit kurzen Wegen von großem Vorteil. Eine große Aufgabe wird es in Zukunft auch sein, den Ortskern mit einem vielfältigen Produkt- und Dienstleistungsangebot attraktiv zu halten und auszubauen.