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Fitnessstudios und Freibäder dürfen öffnen

Neue Verordnung des Landes regelt weitere Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie

Sporthallen und Fitnessstudios dürfen wieder genutzt werden, Hotels und Pensionen können wieder Touristen beherbergen, die Schulen öffnen für weitere Jahrgänge: Diese und weitere Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie regelt das Land Niedersachsen in der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona vom 22. Mai, die mit dem heutigen Tag in Kraft tritt.

Meldung vom 25.05.2020
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