Inhalt

Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Allgemeine Informationen

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen
  • rechtliches Interesse
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
BürgerbüroStandort anzeigen
Schützenstraße 26 a
21255 Tostedt
Telefon: 04182 298-333
Telefax: 04182 298-108
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zurück

Infospalte

Termine in Welle

Leider liegen keine Veranstaltungen vor.

Termine SG Tostedt

Leider liegen keine Veranstaltungen vor.

Regionale Termine

Leider liegen keine Veranstaltungen vor.